Es liegt eine urheberrechtliche und markenrechtliche Abmahnung der Firma ZeniMax Germany GmbH aus Frankfurt und der Firma ZeniMax Media Inc. aus den USA vor. Die Firmen werden anwaltlich vertreten durch die Schulte Riesenkampff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt. In der Abmahnung wird mitgeteilt, dass die Firmen ZeniMax Germany GmbH und ZeniMax Media Inc. das Computer- und Videospiel „Wolfenstein: The NEW Order“ vertreiben, welches zudem weltweit durch eine Vielzahl gewerbliche Schutzrechte geschützt ist.
In der Abmahnung lassem die Firmen ZeniMax Germany GmbH und ZeniMax Media Inc. durch die Schulte Riesenkampff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorwerfen, unautorisiert über das Internet einen Produktschlüssel für das zugunsten der Rechteinhaber geschützten Computer- und Videospiel „Wolfenstein: The NEW Order“ anzubieten. Daher fordern die Schulte Riesenkampff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, Auskunft zu erteilen und die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Für den abgemahnten Verstoß wird ein Gegenstandswert in Höhe von 150.000,00 EUR festgesetzt und Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von netto 2.305,40 EUR (1,3 Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale) gefordert.
Allgemeine Hinweise zu markenrechtlichen Abmahnungen:
Markenrechtliche Abmahnungen bergen ein besonders hohes Kostenrisiko. Zum einen sind die Kosten der Abmahnungen sehr hoch. Außerdem wird neben Anwaltskosten regelmäßig auch ein Schadensersatz geltend gemacht. Um diesen berechnen zu können, fordert der Markeninhaber regelmäßig Auskunft über Art und Umfang der markenrechtswidrigen Benutzung.
Wichtiger Hinweis zur Abgabe der Unterlassungserklärung:
Die der Abmahnung beigefügte vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte so nicht unterschrieben werden. Die Erklärung sollte zur Vermeidung von Kostennachteilen zwingend abgeändert werden (so genannte modifizierte Unterlassungsverpflichtungserklärung).
Wie kann ich Ihnen helfen!
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.
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